Verhaltenskodex

Einleitung

Pluxee legt großen Wert auf hohe ethische Standards im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit. Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Verhaltenskodex für Zulieferer verfasst, um unsere Erwartungen gegenüber unseren Geschäftspartnern, inklusive unseren regelmäßigen Zulieferern, zu formulieren.

Dieser Verhaltenskodex für Zulieferer (im Folgenden „Verhaltenskodex“) definiert die Erwartungen von Pluxee gegenüber Zulieferern, Lieferanten, Auftragnehmern und anderen Geschäftspartnern (im Folgenden zusammenfassend als „Zulieferer“ bezeichnet) hinsichtlich eines verlässlichen und verantwortlichen ethischen, sozialen und umweltbezogenen Verhaltens. Dabei ist sich Pluxee bewusst, dass Zulieferer weltweit in unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Umgebungen operieren. Ungeachtet dessen legt dieser Verhaltenskodex die minimalen Anforderungen fest, die Zulieferer einhalten müssen, wenn sie mit Pluxee zusammenarbeiten wollen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Zulieferer die Prinzipien dieses Verhaltenskodexes entlang ihrer Lieferkette kommunizieren.

Angesichts der höchsten Priorität, die wir diesem Verhaltenskodex einräumen, behält sich Pluxee vor, Kontrollen durchzuführen, die wir als erforderlich erachten, um dessen Einhaltung entlang unserer Lieferkette sicherzustellen. Dies kann mittels Selbsteinschätzungen, Audits durch Pluxee und Audits bei den Zulieferern durch Dritte erfolgen.

Pluxee ist sich bewusst, dass Zulieferer womöglich Zeit benötigen, um die Bereiche anzugehen, in denen sie sich möglicherweise nicht an den Verhaltenskodex halten. Wir sind der Überzeugung, dass Compliance am Besten durch einen Prozess stetiger Verbesserung im Dialog mit Pluxee mittelfristig sichergestellt wird. Wir bei Pluxee bitten daher unsere Zulieferer, uns regelmäßig über ihre Maßnahmen und Verbesserungsansätze im Hinblick auf diesen Verhaltenskodex auf dem Laufenden zu halten, und begrüßen Nachweise für das Übertreffen der Minimalanforderungen seitens unserer Partner entlang der Lieferkette.

Bei Pluxee ermutigen wir unsere Zulieferer, die Einhaltung der im “Better Tomorrow Plan” aufgeführten Verpflichtungen in den Bereichen des Umweltschutzes, der Entwicklung der Gemeinden vor Ort und der Förderung der Ernährung, der Gesundheit und des Wohlbefindens zu unterstützen.

Weitere Informationen zur CSR-Strategie von Pluxee finden Sie auf unserer Website www.pluxee.de.

 

Integrität im Geschäftsverkehr

Bei Pluxee fühlen wir uns den höchsten Standards hinsichtlich der Integrität im Geschäftsverkehr verpflichtet. Wir tolerieren bei unserer weltweiten Geschäftstätigkeit keinerlei Praktiken, die mit den Grundsätzen Ehrlichkeit, Integrität und Fairness unvereinbar sind.

Pluxee ist bestrebt, Zulieferer auszuwählen, die bei der Ausübung ihrer Geschäfte ethische Standards anwenden, die mit den unsrigen übereinstimmen. Die ethischen Standards von Pluxee finden sich in unserer Erklärung zur Integrität im Geschäftsverkehr, die unter anderem besagt:

  • Beachten Sie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften
  • Behandeln Sie einander fair, würdevoll und respektvoll
  • Führen Sie Nachweise finanzieller Transaktionen sorgfältig und genau
  • Berichten Sie über finanzielle Bedingungen und Geschäftsergebnisse ehrlich und zeitnah
  • Gehen Sie ehrlich und fair mit Klienten, Kunden, Zulieferern und Finanzpartnern um
  • Vermeiden Sie tatsächliche und mögliche Interessenkonflikte
  • Sehen Sie davon ab, Geschenke in unangemessener Form zu überbringen oder zu empfangen
  • Sichern Sie die Vermögenswerte von Pluxee
  • Geben Sie vertrauliche und proprietäre Informationen nicht heraus
  • Achten Sie auf die Wahrung der Reputation von Pluxee
  • Trennen Sie Ihre persönliche politische Betätigung von der Geschäftstätigkeit von Pluxee
  • Berichten Sie über festgestellte Verletzungen aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und ethischen Standards.

Zulieferer dürfen keinen unfairen Wettbewerb betreiben oder in irgendeiner Form mit Mitteln der Bestechung arbeiten.

 

Menschenrechte und Grundrechte bei der Arbeit

Pluxee verpflichtet sich, an allen Orten der Geschäftstätigkeit Menschenrechte zu wahren. Wir werden dieser Verpflichtung genügen, indem wir Maßnahmen und Verfahren umsetzen und unterstützen, die negative Auswirkungen auf Menschenrechte, welche sich aus unserer Geschäftstätigkeit oder unseren Zuliefererbeziehungen unmittelbar ergeben könnten, verhindern, mildern und, falls erforderlich, beheben. Unser diesbezügliches Engagement und unsere Maßnahmen und Verfahren zur Unterstützung stützen sich auf internationale Instrumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in Einklang mit der Wahrung der Menschenrechte unter Beachtung der folgenden Grundsätze führen. 

 

1. ABSCHAFFUNG VON ZWANGSARBEIT IN JEGLICHER FORM

Die Zulieferer dürfen nicht auf Arbeit in Form von Leibeigenschaft, Sklavenarbeit, unfreien und anderen erzwungenen unfreiwilligen Arbeitsformen zurückgreifen.

Die Zulieferer müssen sicherstellen, dass die Arbeit im Gegenzug für einen gesetzlich zulässigen Lohn freiwillig ausgeführt wird und sich nicht auf tatsächlichen oder angedrohten strafrechtlichen Sanktionen oder Strafverfolgung, Gewalt, Einsperren, Einbehaltung der Ausweisdokumente oder Verwirkung von Rechten oder Privilegien gründet. Die Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, der Aufnahme einer Tätigkeit ungehindert zuzustimmen und das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen, Tarifverträge und betrieblichen Zwänge ungehindert zu beenden.

Die Zulieferer dürfen nicht zulassen, dass Zwangsarbeitsverhältnisse aufgrund von Schulden der Mitarbeiter entstehen, die darauf beruhen, dass Arbeitsvermittlern seitens der Arbeitgeber Darlehen oder Vorschüsse auf Löhne unter der Bedingung gewährt werden, dass ein Mitarbeiter sich oder einen seiner Angehörigen verpflichtet, das Darlehen mit seiner Arbeitsleistung zurückzuzahlen.

 

2. WIRKSAME BESEITIGUNG DER KINDERARBEIT

Die Zulieferer dürfen keine Mitarbeiter unterhalb des gesetzlich zulässigen Mindestalters zur Beschäftigungsausübung in einem Land oder lokalen Geltungsbereich beschäftigen, in dem der Zulieferer für Pluxee Arbeiten ausführt. Wenn kein Mindestbeschäftigungsalter vorgesehen ist, muss das Mindestbeschäftigungsalter bei 15 Jahren liegen. Unbeschadet des gesetzlichen Mindestbeschäftigungsalters müssen Zulieferer in den Fällen, in denen die Beschäftigung Minderjähriger zulässig ist, alle rechtlichen Bestimmungen und insbesondere die Vorschriften hinsichtlich Arbeitszeit, Gehältern, Bildungsniveau und Arbeitsbedingungen beachten.

Die Zulieferer müssen klare Altersbegrenzungen für Arbeiten, die psychisch, physisch, sozial oder ethisch gefährlich oder schädlich für junge Mitarbeiter sein können, festlegen und einhalten. Als junge Mitarbeiter werden Mitarbeiter bezeichnet, die das oben genannte Beschäftigungsmindestalter überschritten haben und noch nicht 18 Jahre alt sind.

 

3. BESEITIGUNG ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSBEZOGENER DISKRIMINIERUNG

Die Zulieferer dürfen keine Diskriminierung der Mitarbeiter hinsichtlich Einstellungen, Beförderungen, Entlohnung, Leistungsevaluierung oder jeglichen anderen Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der Ethnie, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, geschlechtlichen Orientierung, sexuellen Orientierung, Glaubenszugehörigkeit, Behinderung oder jeder anderen Voraussetzung vornehmen, die durch anwendbare Gesetze und Vorschriften verboten wäre. 

 

4. VERSAMMLUNGSFREIHEIT UND EFFEKTIVE ANERKENNUNG DES RECHTS AUF TARIFVERHANDLUNGEN 

 

Die Zulieferer müssen das Recht der Arbeitnehmer beachten, Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten oder nicht beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen, ohne dass sie Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung fürchten müssten. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Beitritt oder Nichtbeitritt zu jedweden Arbeitnehmerorganisationen dürfen Arbeitnehmer keiner Einschüchterung oder Belästigung ausgesetzt werden.

 

5. LÖHNE UND SOZIALLEISTUNGEN 

Die Zulieferer dürfen ihre Mitarbeiter nicht unterhalb des jeweils anwendbaren gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns entlohnen. In den Fällen, in denen kein Mindestlohn vorgeschrieben ist, müssen die Zulieferer zumindest den marktüblichen Lohn für die jeweilige Tätigkeit zahlen.

Die Zulieferer müssen sicherstellen, dass betroffene Mitarbeiter für Überstunden gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Sätzen bezahlt werden, zur Erlangung des Mindestlohns nicht gezwungen werden, Überstunden zu leisten, und alle gesetzlichen Sozialleistungen bzw. Versicherungen erhalten, welche aufgrund der anwendbaren Gesetze und Vorschriften verpflichtend sind.

 

6. ARBEITSZEITEN

Die Zulieferer müssen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften über Arbeitszeiten für Arbeitnehmer einhalten. Dies betrifft auch Begrenzungen der Gesamtarbeitszeit und Vorschriften zu Arbeitsunterbrechungen. Die Zulieferer dürfen Mitarbeiter nicht gezielt dazu auffordern, regelmäßig die gesetzlichen Überstundenbegrenzungen zu überschreiten, außer in Fällen, in denen dies angesichts der Arbeitsgestaltung gesetzlich zulässig ist.

 

7. GESUNDHEITSSCHUTZ 

Gesundheitsschutz ist ein integraler Bestandteil der Ziele von Pluxee hinsichtlich der Verbesserung der Lebensqualität. Pluxee engagiert sich im Sinne einer globalen Kultur des Gesundheitsschutzes und weltweit exzellenter Ergebnisse in diesem Bereich. Um dieses Ziel durch stetige Verbesserungen dauerhaft zu erreichen, spielt die Mitwirkung unserer Zulieferer eine entscheidende Rolle.

Die Zulieferer müssen am Arbeitsplatz und im Arbeitsalltag Gesundheitsschutz gewährleisten. Die Minimalanforderung ist, dass Standards im Bereich der Gesundheit, Sicherheit und anderer arbeitsplatzbezogener Aspekte allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften genügen.

Die Zulieferer müssen für alle ihre Mitarbeiter, die Produkte oder Leistungen für Pluxee bereitstellen, auf eigene Kosten ein öffentliches oder privates Entschädigungsmodell für Mitarbeiterunfälle (wie zum Beispiel eine Versicherung zur Entschädigung von Unfällen) gemäß den Anforderungen der anwendbaren Gesetze und Vorschriften umsetzen und aufrechterhalten.

 

8. LEBENSBEDINGUNGEN 

Falls die Unterbringung von Mitarbeitern zur Anwendung kommt, muss sie den gleichen Standards in puncto Gesundheitsschutz genügen wie am Arbeitsplatz.

Die Lebensbedingungen müssen die Rechte der Mitarbeiter auf Würde und Privatsphäre berücksichtigen.

 

9. DISZIPLINARORDNUNG 

Die Zulieferer müssen jeden Mitarbeiter würdevoll behandeln. Sie dürfen gegenüber keinem ihrer Mitarbeiter körperliche Strafen oder jedwede andere Form von Missbrauch oder Belästigung in physischer, sexueller, psychologischer oder verbaler Hinsicht anwenden oder androhen.

Die Zulieferer müssen über eine klar strukturierte Disziplinarordnung verfügen, welche physische oder emotionale Gewalt, Belästigung und Einschüchterung jeglicher Art untersagt und diese ihren Mitarbeitern in einer ihnen verständlichen Form zur Kenntnis bringen.

 

Umwelt

Die Zulieferer sind verpflichtet, alle anwendbaren Umweltgesetze und Umweltvorschriften einzuhalten.

Die Zulieferer sind gehalten, sich dafür einzusetzen, dass ihre Umweltschutzmaßnahmen stetig verbessert werden, beispielsweise durch die Umsetzung eines Umweltverbesserungsprogramms oder eines diesbezüglichen Aktionsplans.

Die Zulieferer müssen sich durch Maßnahmen wie Energieeinsparung, Recycling, korrekter Müllentsorgung, Wassereinsparung und Wiederherstellung der Umwelt dafür einsetzen, die Umwelt zu bewahren, zu schützen und wiederherzustellen.

Inklusive Lieferkette

Das Programm zur Einbindung des lokalen Umfelds in die Lieferkette von Pluxee ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensziele, die Lebensqualität der Menschen, die für unsere Zulieferer arbeiten, zu verbessern und die Entwicklung lokaler Gemeinden zu fördern. Es untermauert unsere Bemühungen, die betroffenen Akteure entlang der Lieferkette hinsichtlich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung anzusprechen und zu beeinflussen.

Die Sensibilisierung unterschiedlicher und inklusiver Zulieferer innerhalb des lokalen Umfelds, in dem wir uns jeweils bewegen, verschafft Pluxee und den Zulieferern den Vorteil, die besten, dynamischsten und innovativsten Unternehmen zu erschließen.

Bei Pluxee erwarten wir von unseren Zulieferern das Bekenntnis zu einer diversifizierten Mitarbeiterstruktur in Bezug auf Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, nationale oder ethnische Herkunft, Glaubenszugehörigkeit, Sprache, politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung, körperliche Fähigkeiten sowie die Förderung der Inklusion entlang ihrer eigenen Lieferketten.

 

Umsetzung

Die Zulieferer müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um bei ihren Mitarbeitern und entlang ihrer eigenen Lieferketten die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes bekannt zu machen. Sie müssen ebenfalls durch angemessene Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Prinzipien seitens ihrer Mitarbeiter, Zulieferer, Vertreter und Auftragnehmer im anwendbaren Rahmen respektiert und angewandt werden.

Die Zulieferer müssen Verfahren oder Mechanismen einführen, mit Hilfe derer Mitarbeiter Probleme ansprechen können, ohne Strafen oder negative Folgen fürchten zu müssen.

Pluxee behält sich vor, Kontrollen durchzuführen, die wir als erforderlich erachten, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes entlang unserer Lieferkette sicherzustellen. Dies kann über Selbsteinschätzungen, Audits durch Pluxee und Audits bei den Zulieferern durch Dritte erfolgen.

In absehbarer Zukunft werden den Zulieferern Berichtsanforderungen hinsichtlich der relevanten Maßnahmen innerhalb ihres Unternehmens und ihrer Lieferkette auferlegt werden.

Dieser Kodex wird einer regelmäßigen Aktualisierung unterzogen werden, damit er auf der Grundlage des Feedbacks interner und externer Akteure relevant bleibt.

Weitere Informationen zu Pluxee's Verpflichtungen in Bezug auf die Grundrechte am Arbeitsplatz und Geschäftsintegrität sind in der Konzernrichtlinie über Menschenrechte und in der Konzernerklärung zur Geschäftsintegrität enthalten, die beide über unsere Website unter www.pluxee.de abgerufen werden können.