Die Entstehungsgeschichte: Der „Logen-Paragraf 37b“
Es war einmal ein Sommermärchen im Jahr 2006. Zu diesem Ereignis wurden viele neue Stadien gebaut und teure VIP-Logen und VIP-Plätze an Unternehmen verkauft. Eine Karte in diesen Logen kostet den Eigentümer für ein normales Bundesligaspiel ca. 300 bis 500 Euro. Beim FC Bayern in der Champions League können es auch mal 1.000 € oder mehr werden. Die Finanzverwaltung hat aus diesem Grund eine Regelung geschaffen, wie Logen-Eigentümer den geldwerten Vorteil eines Gastes versteuern dürfen. Es wurde der „Logen-Paragraf 37b“ geschaffen und viele Unternehmen nutzten diesen für die Versteuerung der Einladung zum Fußball. Der Vorteil: Die Gäste müssen nicht mit ihrem individuellen Steuersatz und Sozialversicherungsbeiträgen für die Einladung aufkommen, und für den Gastgeber ist eine reine Versteuerung mit einer Pauschale von 30 Prozent einfach und praktikabel. Für alle Seiten eine gute Idee der Finanzverwaltung.
Diese vorteilhafte Regelung können Sie auch für Angestellte nutzen, insbesondere für Besserverdienende. Denn der „Logen-Paragraf“ zahlt sich vor allem dann aus, wenn die Gehälter der begünstigten Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung liegen. Wichtig ist die vorherige Freigabe durch Ihr Betriebsstätten-Finanzamt und dass Sie Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter einen Sachbezug gewähren, also keinen Bruttobarlohn.
So funktioniert's:
Sie oder unser Berater laden eine Bonuszahlung in unsere Multi Benefit Plattform. Ihre Mitarbeitenden können sich über die verschiedenen flexiblen Benefits online via Film, mit ihrem persönlichen Berater oder via Chat informieren. Ein Teil Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheidet sich für den „Logen-Paragraf“ und kann die Bonuszahlung als Sachleistung Auto, Fahrrad, Elektronik oder alternativ auch als Gutschein bei unseren angeschlossenen Reisebüros und Händlern nutzen.
Die Kommunikation, Beratung und Abwicklung bzw. der Datentransfer zwischen uns, Ihren Mitarbeitern und Ihrem Entgeltabrechnungssystem laufen über unsere Plattform bzw. Webportal, ohne dass sich von Arbeitgeberseite jemand einschalten muss.
Beliebtheitsfaktor (1-100)
40
Sie können Ihren Mitarbeitern bis zu 25 flexible Benefits anbieten. Sie entscheiden über den Umfang, den Sie in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen wollen. Ihre Mitarbeiter entscheiden, wie, wann und in welchem Umfang sie Ihr Angebot an Benefits und Incentives nutzen möchten.
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