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Steuerliche Behandlung von Sachleistungen: Unsere Stellungnahme zur aktuellen Diskussion

Von Sachleistungen profitieren Millionen Arbeitnehmer und tausende Unternehmen in ganz Deutschland. Das soll nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zufolge ein Ende haben.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will laut dem Bericht die Steuervergünstigungen stärker regulieren. Grundlage dafür sei ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Dadurch sei die Zukunft von sogenannten 44-Euro-Sachbezugskarten infrage gestellt. Das Finanzministerium dementiert.

Dazu beziehen wir wie folgt Stellung:

Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des BFHs als oberste Finanzgerichtsbarkeit können Arbeitgeber ihren Angestellten monatlich bis zu 44 Euro als Sachleistung zuwenden. Diese sind von der Besteuerung und auch der Verbeitragung in der Sozialversicherung befreit [§ 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG), so genannte 44-Euro-Freigrenze]. Im Fall des erwähnten BFH-Urteils ging es nicht um Sachbezugskarten, sondern die Bewertung von Zukunftssicherungsleistungen.

Mit den Sodexo Sachbezugslösungen, u.a. Sodexo Benefits Pass® und Benefits Pass Comfort®, können Unternehmen das Sachleistungserfordernis einfach umsetzen. Dies ist auch in Anrufungsauskünften immer wieder positiv beschieden worden. So lange wie der Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung die bestehenden Regelungen nicht ändern, sind sie geltendes Recht.

Auch das Bundesfinanzministerium hat in einer Stellungnahme gegenüber der Tageszeitung ‚Die Welt‘ explizit klargestellt, dass man vornehmlich an eine Begrenzung sogenannter Entgeltoptimierungsmodelle und des § 37b EStG denke. Hingegen soll die Steuervergünstigung in Form der sogenannten 44-Euro-Freigrenze nicht abgeschafft werden. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern also auch weiterhin nicht nur Sachleistungen, sondern auch Gutscheine zukommen lassen.

Sollten der Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung Steuervorschriften ändern, möchten wir Ihnen dieses klare Leistungsversprechen geben:

Als Marktführer für betriebliche Sozialleistungen und Incentives in Europa ist Sodexo Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, regelungskonforme Lösungen zu realisieren. Sollten sich Änderungen bei den Anforderungen an Sachleistungen und Gutscheine ergeben, werden wir unsere Dienstleistungen dementsprechend anpassen, damit Sie Ihren Mitarbeitern auch weiterhin einen steuerfreien Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze gewähren können.

Ihr Team von Sodexo
Benefits and Rewards Services

 

>> Download der Stellungnahme

 

 

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