Mädchen im weihnachtlichen Kostüm.

Steuerfreie Weihnachtsfeier

7 Oktober 2019

Wenn Spekulatius, Lebkuchen und Dominosteine in den Regalen der Supermärkte wieder um die Wette eifern, ist das Weihnachtgeschäft schon in vollem Gange. Spätestens dann sollten die Vorbereitungen für die Weihnachtsfeier in der Firma Fahrt aufnehmen. Ein Thema, das organisatorisch und steuerlich gut vorbereitet sein will.

Der 110-Euro-Freibetrag

Eine Weihnachtsfeier verbindet und schafft Gemeinsamkeiten, insbesondere außerhalb der Büroräume. Nicht nur deshalb lohnt es sich zu feiern. Denn im Rahmen des 110-Euro-Freibetrags sind manche anfallende Kosten für die Feier steuerfrei – das Steuerrecht verwendet den Begriff der üblichen Zuwendungen. Das sind zum Beispiel Essen und Getränke. Aber auch die Übernahme von Übernachtungs- und Fahrtkosten sind solche Zuwendungen. Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen können ebenfalls in diesen Rahmen hineinspielen, sofern sich die Feier nicht im Besuch einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft. Weitere Kosten etwa für Räume, Musik, Bowlingbahn oder künstlerische und artistische Darbietungen sind in diesem Freibetrag ebenfalls steuerfrei. 

 

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter 

Die Weihnachtsfeier ist für den Arbeitgeber oftmals ein willkommener Anlass, sich bei der Belegschaft mit einem Geschenk für die geleistete Arbeit im ausklingenden Jahr zu bedanken. Und den Mitarbeitern damit auch Wertschätzung entgegenzubringen. Tatsächlich können die Kosten für Präsente als Ausgaben der Veranstaltung betrachtet werden und gelten steuerrechtlich als Zuwendung. Bis zu einem Wert von 60 Euro bleiben solche Sachbezugsgeschenke als Gutschein, Guthabenkarte oder andere Sachleistungen immer steuerfrei. Die Kosten hierfür sind Teil der Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung. Barzuwendungen sind von der Steuerbefreiung in jedem Fall ausgeschlossen.

Übrigens: Wer seinen Mitarbeitern die richtige Wertschätzung und Motivation schenken möchte, erfährt mehr über unsere Sodexo-Weihnachtsaktion und kann eine konkrete Anfrage stellen. 

 

Ein Beispiel: So bleibt die Betriebsfeier steuerfrei 

Angenommen, die anfallenden Kosten der Weihnachtsfeier fürs Essen, Trinken, Süßigkeiten und DJ belaufen sich pro Teilnehmer auf 70 Euro. Zudem verteilt der Chef jedem Mitarbeiter einen Gutschein in Höhe von 40 Euro. Damit sind je Teilnehmer Gesamtkosten von 110 Euro erreicht. Da der Freibetrag von 110 Euro nicht überschritten wird, bleibt der geldwerte Vorteil komplett steuerfrei. Können Arbeitnehmer nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen, darf der Chef die Geschenke auch nachträglich überreichen. Fällt die Weihnachtsfeier hingegen teurer aus und die Aufwendungen betragen beispielsweise 160 Euro je Mitarbeiter, bleiben 110 Euro steuerfrei. Die restlichen 50 Euro sind mit 25 Prozent pauschal zu versteuern. 

 

Optimal umsetzen: Mit dem Pluxee Benefits Card

Schenken im Rahmen der Weihnachtsfeier lässt sich optimal mit der Pluxee Benefits Card umsetzen. Der Maximalbetrag in Höhe von 60 Euro wird auf die Karte steuerfrei beladen und die Belegschaft profitiert von einem Füllhorn an Einsatzmöglichkeiten. Von Shopping bis Restaurantbesuche: Die Mitarbeiter entscheiden selbst, welche Wünsche sie sich damit erfüllen möchten – einfach, flexibel und sicher. 

 

Das ganze Jahr Mitarbeiter steuerfrei belohnen

Ist die Pluxee Benefits Card einmal im Unternehmen eingeführt, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, auch außerhalb der Betriebsveranstaltung steuerfreie Präsente an die Belegschaft zu verteilen. Eine Überraschung kommt immer gut an und motiviert die Mitarbeiter. Nicht nur an Weihnachten. Dies lässt sich dank 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge problemlos anstoßen. Die Benefits Card von Pluxee ist auch hierfür das ideale Instrument, mit dem jeder Kollege in den Genuss von 50 Euro kommen und bei mehr als 100.000 Akzeptanzstellen einlösen kann. Und dies Monat für Monat. 

 

Der Whitepaper zum Thema Sachbezug 

Sie möchten mehr zum Thema Sachbezüge bzw. Sachleistungen erfahren? Unser kostenloser Leitfaden „Sachbezug als attraktiver Baustein des Gehalts“ gibt Ihnen einen umfassenden Einstieg ins Thema und vermittelt Ihnen:

  • welche Arten von Sachleistungen es gibt,
  • welche aus steuerlicher Sicht besonders interessant sind,
  • welche Sachzuwendungen besonders nützlich sind, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen,
  • welche mit geringen administrativen Aufwänden verbunden sind,
  • was für finanziellen Vorteile Sie mit Sachbezügen realisieren können und
  • welche Einsatzbeispiele für Sachzuwendungen denkbar sind.