Die vorteilhafte Regelung in § 8 Abs. 2 S. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bleibt: Damit können Unternehmen ihren Mitarbeitern auch weiterhin steuerfrei monatlich bis zu 44 Euro als Sachleistung gewähren.
Überlegungen der Finanzverwaltung, die Regelungen enger zu fassen, hat die Bundesregierung zurückgewiesen. Das vom Bundeskabinett in seiner 62. Sitzung am 31.07.2019 beschlossene Jahressteuergesetz (JStG) 2019 sieht insofern keine Änderungen bei den Sachbezügen vor.
Der Sodexo Benefits Pass ist damit weiterhin die effizienteste Lösung, Mitarbeitern einen steuerfreien monatlichen Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze als Sachbezugskarte und Prepaid-Guthaben zukommen zu lassen.
Mittlerweile profitieren in Deutschland mehr als sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Sachbezugsregelungen der 44-Euro-Freigrenze.
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