Jobticket – ÖPNV

Ein kluger Zug für die Umwelt und Mitarbeiterfahrtkosten

Eine weitere wichtige Komponente für einen nachhaltigen Mobilitätsmix: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, können das sogenannte Jobticket nutzen. Als Arbeitgeber geben Sie entweder einen Zuschuss zum Fahrschein oder stellen die Tickets direkt zur Verfügung. Das Jobticket können Sie zusätzlich zum 50 € Sachbezug monatlich gewähren.

Wir zeigen Ihnen drei Wege der Zuschussgewährung. Die Abwicklung übernehmen wir für Sie vollautomatisiert über unsere Multi Benefit Plattform.

Jobticket für Mitarbeiter gibt es in drei möglichen Varianten:

1. Variante: Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG

Für eine Steuerfreiheit wird das Jobticket oder der Zuschuss zusätzlich zum Lohn gewährt. Diese Arbeitgeberaufwendungen werden auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung eingetragen und damit gegen die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers verrechnet. Diese Möglichkeit gilt bereits seit 2019. Hierunter fallen Zuschüsse oder Tickets, wie zum Beispiel Monatstickets oder Jahrestickets, gleichermaßen. Auch Privatfahrten mit dem Regionalverkehr am Wochenende fallen unter diese Steuerbefreiung.

2. Variante: Pauschalversteuerung mit 15 % Lohnsteuer

Seit dem 01.01.2020 gibt es neben der Steuerfreiheit weitere Möglichkeiten der Pauschalversteuerung. Wird das Jobticket oder der Zuschuss nicht zusätzlich zum Lohn gewährt, sondern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, so kann der Arbeitgeber diesen Zuschuss mit 15 % pauschaler Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1 EStG versteuern. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Aufwendungen für das Ticket ebenfalls auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung eintragen. Es erfolgt ebenfalls eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale der Arbeitnehmer.

3. Variante: Pauschalversteuerung mit 25 % Lohnsteuer

Die dritte mögliche Variante ist seit dem 01.01.2020, dass der Arbeitgeber den Zuschuss zur Verfügung stellen kann, ohne dass die Aufwendungen auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden. In diesem Fall muss zwingend 25 % pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz2 Nummer 2 EStG gezahlt werden. Eine Eintragung auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung entfällt. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers entfällt in diesem Fall ebenfalls.

Wie funktioniert's?
Sie als Unternehmen oder Ihre Mitarbeitenden erwerben ein Monats- oder Jahresticket. Sie händigen das Ticket an die jeweiligen Mitarbeiter aus, oder Ihre Mitarbeitenden nutzen das Ticket und reicht einen Beleg zur Kostenerstattung monatlich oder jährlich ein. Über die Plattform erfolgt die Umsetzung voll automatisiert, sodass in Ihrer Personalabteilung oder Verwaltung keinerlei Aufwände entstehen.

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Wissen To Go

  • Zuschuss zum ÖPNV
  • Klimaneutrale Mobilität
  • Rabatt auf die Monatskarte
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Jobticket & Sachbezug möglich
  • Monatskarte ist auch privat nutzbar
  • Einsparung der privaten Fahrtkosten

Beliebtheitsfaktor (1-100)

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25 flexible Benefits

Sie können Ihren Mitarbeitern bis zu 25 flexible Benefits anbieten. Sie entscheiden über den Umfang, den Sie in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen wollen. Ihre Mitarbeiter entscheiden, wie, wann und in welchem Umfang sie Ihr Angebot an Benefits und Incentives nutzen möchten.

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10.000 Euro Bonus

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50 Euro Sachbezug

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60 Euro Geschenke

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ALV & KTG

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Auto Abo & Leasing

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Berufsunfähigkeit

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Altersvorsorge (bAV)

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BKV

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600 € BGM Budget

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BGM PGB

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E-Bikes & Fahrräder

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Einkaufsrabatte

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Elektronik Geschenke

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Elektronik Leasing

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Essenszuschuss

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Fahrtkosten-Zuschuss

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Internet Pauschale

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Internet Zuschuss

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KiTa Zuschuss

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Mobilfunk Zuschuss

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Personalrabatt

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Social Recognition

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Spesen optimieren

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Urlaubszuschuss

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