Psychische Gefährdungsbeurteilung
Geben Sie Acht auf die mentale Gesundheit Ihrer Belegschaft.
Seit 2014 ist es gesetzlich verpflichtend, eine Befragung der Belegschaft zur psychischen Belastung durch die Arbeit durchzuführen. Seit 2018 nehmen die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften die Arbeitgeber in die Pflicht. Gerade das Thema Burnout verursacht bei den Kassen seit Beginn der Jahrtausendwende erhebliche Kosten. Die Kassen holen sich dieses Geld jetzt von den Arbeitgebern zurück, wenn die PGB nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Haftung gilt nicht nur für Geschäftsführer und Inhaber, sondern auch für jede Führungskraft. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor hohen Regressforderungen, indem Sie die Befragung regelmäßig und online dokumentiert durchführen. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen als Arbeitgeber nach und tun Sie gleichzeitig etwas Gutes für Ihre Kolleginnen und Kollegen.
So funktioniert's:
Beauftragen Sie uns im Full-Service-Paket und die "Psychische Gefährdungsbeurteilung" ist kostenfrei dabei. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können an einer anonymen und nach gesetzlichen Vorgaben gestalteten Befragung zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung teilnehmen. Als Arbeitgeber erhalten Sie eine mit allen gesetzlichen Fragestellungen bestückte Auswertung und eine Handlungsempfehlung.
Beliebtheitsfaktor (1-100)
70
Sie können Ihren Mitarbeitern bis zu 25 flexible Benefits anbieten. Sie entscheiden über den Umfang, den Sie in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen wollen. Ihre Mitarbeiter entscheiden, wie, wann und in welchem Umfang sie Ihr Angebot an Benefits und Incentives nutzen möchten.
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