Arbeitslosen-, Krankentagegeld und andere Sozialversicherungen dürfen in keinem Benefit-Angebot fehlen. Bei Tarifbindung ist dies sogar ein Muss.
Ein offenes Wort: Manche Benefits können auch "Nebenwirkungen" verursachen, denn sie verringern die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen aus den Sozialversicherungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen sind die Basis für die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer in Deutschland. Wir von Sodexo wollen klarstellen, dass Entgeltbestandteile, die sozialversicherungsfrei sind, sich natürlich auf die Ansprüche aus den Sozialversicherungen auswirken.
Unsere Arbeitslosen- und Krankentagegeld-Versicherung schließt die entstehende Sozialversicherungslücke. Es ist auch wichtig zu wissen, dass Tarifmitarbeiter ohne Öffnungsklausel keine Benefits nutzen dürfen, ohne einen SV-Lückenschluss vorzunehmen. Sollten sie trotzdem teilnehmen, kann es zu erheblichen Nachzahlungen für den Arbeitgeber kommen. Ob Tarifgebunden oder nicht, alle Mitarbeiter können teilnehmen.
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Sie können Ihren Mitarbeitern bis zu 25 flexible Benefits anbieten. Sie entscheiden über den Umfang, den Sie in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen wollen. Ihre Mitarbeiter entscheiden, wie, wann und in welchem Umfang sie Ihr Angebot an Benefits und Incentives nutzen möchten.
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