Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Steuerbelastungen in Deutschland sind beachtlich, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Umso wichtiger ist es die vorhandenen Steuervorteile aktiv zu nutzen. Sodexo Benefits and Rewards Services hat ein Konzept für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entwickelt, mit dem Sie viele Steuervorteile kombiniert nutzen können.
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes sind Gutschein- und Kartenlösungen, die ab 2022 bis zu 50 Euro im Monat als Sachbezug zusätzlich zum Grundgehalt eines Arbeitnehmers vergeben werden, von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit. Auf Basis dieses Beschlusses stehen folgende drei Ziele im Fokus unserer Lösungen:
Mit Gutschein- und Kartenlösungen Steuervorteile nutzen
Um diese Steuervorteile effizient zu nutzen, können nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch verschiedene Gutschein- und Kartenlösungen in Anspruch genommen werden. Bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro sind diese als Sachbezug dem Grundgehalt des Arbeitnehmers zuzusprechen. Der Vorteil ist dabei, dass diese Sachbezüge bis zur genannten monatlichen Grenze von sämtlichen Sozialversicherungsabgaben sowie von der Lohnsteuer befreit sind. Nutzen Sie diese Steuervorteile mit unseren Lösungen. Als Arbeitgeber profitieren Sie nicht nur von steuerfreien Zusatzleistungen für Ihr Team und von geringeren Lohnnebenkosten, sondern auch von zufriedenen Angestellten.
50-Euro- und 60-Euro-Freigrenze
Mit dem Sodexo Benefits Pass können Sie Guthaben im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge pro Mitarbeiter und Monat auszahlen und Ihre Mitarbeiter können im Sodexo Akzeptanzpartnernetzwerk einkaufen – online wie offline. Insgesamt können Sie somit 600 Euro (12 x 50 Euro) pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei vergeben.
Zu besonderen persönlichen Anlässen wie etwa Jubiläum, Hochzeit oder Geburtstag können Sie bis zu 60 Euro Ihren Mitarbeitern steuerfrei zukommen lassen (R. 19.6 Abs.1 LStR). Kombinieren Sie beide Regelungen (12 x 50 Euro und beispielsweise 3 x 60-Euro-Freigrenze) können Sie bei diesem Rechenbeispiel bis zu 780 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei vergeben.
Mittagsverpflegung – rund 1400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter
Die Mitarbeiterverpflegung wird in Deutschland gefördert. Dadurch können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mehr als 1400 Euro jährlich als attraktive Zusatzleistung zur Verfügung stellen. Arbeitstäglich stehen demnach für die Mitarbeiterverpflegung pauschal 6,57 Euro (2021) zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter kann pro Jahr von einem Betrag in Höhe von über 1400 Euro profitieren (bei 220 Arbeitstagen, vgl. R 8.1 Abs. 7 LStR; § 8 Abs. 2 EStG). Auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmung sind unsere Restaurantschecks die optimale Alternative zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung. Sie optimieren die Lohnkosten der Unternehmen und sorgen zudem dafür, dass bei den Mitarbeitern mehr ankommt.