Warum ist eine Inflationsausgleichsprämie sinnvoll
Wir erleben einen dramatischen Anstieg der Energiepreise und eine weitere Welle an Preissteigerungen bei den Lebenshaltungskosten. Viele Arbeitnehmer, besonders mit niedrigen und mittleren Einkommen, benötigen finanzielle Unterstützung.
Dabei muss es nicht immer eine klassische Gehaltserhöhung oder ein Bonus sein, denn diese sind kostenintensiv und kommen bei den Arbeitnehmern nicht in voller Höhe an.
„Die steigenden Preise belasten Menschen und Betriebe. Als Bundesregierung müssen wir hier schnell handeln. Mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie geben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine unbürokratische Option an die Hand. Die deutsche Wirtschaft braucht Flexibilität zur Krisenbewältigung. Was im Steuerrecht geht, muss woanders ebenfalls möglich werden.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner
Was ist die Inflationsausgleichsprämie
Die Bundesregierung, sowie Bund und Länder haben im Rahmen des dritten Entlastungspaketes beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Angestellten mit einer Inflationsausgleichsprämie bis zur Höhe von 3.000 Euro effizient und steuerfrei unterstützen können. Die Inflationsausgleichsprämie befähigt Arbeitgeber, flexibel und unbürokratisch auf die Situation der Beschäftigten in Bezug auf die hohen Lebenshaltungskosten zu reagieren.
Die genaue Regelung findet sich im neuen § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Hier steht, dass Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren können.