Gutschrift bzw. Rückgabe der Restaurant Gutscheine

Eine Rückgabe der Restaurant Gutscheine ist bis zum 30.06. des Folgejahres und nur über den Arbeitgeber möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einer Rückgabe nicht der volle Scheckwert erstattet werden kann. Ebenso ist ein Umtausch 1:1 leider nicht möglich.

Eine Rückgabe der Restaurant Gutscheine ist stets mit zusätzlichem Aufwand verbunden und wird deshalb gesondert in Rechnung gestellt.