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Was sind die gesetzlichen Änderungen zum Benefits Pass als Sachbezugskarte ab 2022?

Gutscheinkarten als Sachbezug

Vom 1. Januar 2022 an müssen Gutscheinkarten (Benefits Pass) auch Kriterien erfüllen, die das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vorgibt. Dies hat das BMF-Schreiben im April 2021 klargestellt. Als Sachbezug gelten demnach Gutscheinkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen.

Regionales Akzeptanzpartnernetzwerk

Der Sachbezug ist gesetzlich klarer geregelt. Das Akzeptanzparternetzwerk wird ab 2022 regional. Damit bleibt der Sachbezug innerhalb der Sachbezugs-Freigrenze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerfrei.

Künftig zählt Ihr Benefits Pass von Sodexo zur Kategorie „begrenztes Netzwerk“. Dies bedeutet, dass die Karte ausschließlich in einem regionalen Akzeptanzpartnernetzwerk genutzt werden darf.

Zum 1. Januar 2022 ordnet Sodexo für Sie Ihren Benefits Pass automatisch einer optimalen Einkaufsregion zu. Dort ist der Benefits Pass auch zukünftig bei unseren regionalen Akzeptanzpartnern einsetzbar. Die automatische Voreinstellung kann von Ihren einmalig selbst angepasst und ihrem Einkaufsverhalten entsprechend optimiert werden.

Der Benefits Pass ist ohne Unterbrechung nutzbar, dass Guthaben auf der Karte bleibt nach der Umstellung selbstverständlich erhalten. Ein Austausch des Benefits Pass ist nicht notwendig.

Mehr Informationen und wie Sie Ihre Einkaufsregion für den Benefits Pass ändern erhalten Sie hier:

Was Sie zum Sachbezug ab 2022 wissen müssen >>