Gesetzliche Änderungen zum Sachbezug ab 2022.

Gutscheinkarten als Sachbezug

Vom 1. Januar 2022 an müssen Gutscheinkarten auch Kriterien erfüllen, die das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vorgibt. Dies hat das BMF-Schreiben im April 2021 klargestellt. Als Sachbezug gelten demnach Gutscheinkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen.

Regionales Akzeptanzpartnernetzwerk

Der Sachbezug ist gesetzlich klarer geregelt. Das Akzeptanzparternetzwerk wird ab 2022 regional. Künftig zählt der Benefits Card von Sodexo zur Kategorie „begrenztes Netzwerk“. Dies bedeutet, dass die Karte ausschließlich in einem regionalen Akzeptanzpartnernetzwerk genutzt werden darf.

Damit bleibt der Sachbezug innerhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerfrei. Sodexo Kunden profitieren auch nach der Umstellung vom größten Akzeptanzpartner Netzwerk.

Wie erfolgt die Umstellung auf ein regionales Netzwerk

Zum 1. Januar 2022 ordnet Sodexo den Benefits Card Ihrer Mitarbeiter automatisch einer optimalen Einkaufsregion zu. Dort ist der Benefits Card bei unseren regionalen Akzeptanzpartnern einsetzbar. Die automatische Voreinstellung der Region kann von Ihren Mitarbeitern einmalig selbst angepasst und ihrem Einkaufsverhalten entsprechend optimiert werden.

Der Benefits Card ist ohne Unterbrechung nutzbar, dass Guthaben auf der Karte bleibt nach der Umstellung selbstverständlich erhalten. Ein Austausch des Benefits Card ist nicht notwendig.