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Gesetzliche Änderungen zum Benefits Pass als Sachbezugskarte ab 2022

Gutscheinkarten als Sachbezug

Vom 1. Januar 2022 an müssen Gutscheinkarten auch Kriterien erfüllen, die das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vorgibt. Dies hat das BMF-Schreiben im April 2021 klargestellt. Als Sachbezug gelten demnach Gutscheinkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen.

Regionales Akzeptanzpartnernetzwerk 

Der Sachbezug ist gesetzlich klarer geregelt. Das Akzeptanzparternetzwerk wird ab 2022 regional. Künftig zählt der Benefits Pass von Sodexo zur Kategorie „begrenztes Netzwerk“. Dies bedeutet, dass die Karte ausschließlich in einem regionalen Akzeptanzpartnernetzwerk genutzt werden darf.

Damit bleibt der Sachbezug innerhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerfrei. Sodexo Kunden profitieren auch nach der Umstellung vom größten Akzeptanzpartner Netzwerk.

Wie erfolgt die Umstellung auf ein regionales Netzwerk 

Zum 1. Januar 2022 ordnet Sodexo den Benefits Pass Ihrer Mitarbeiter automatisch einer optimalen Einkaufsregion zu. Dort ist der Benefits Pass bei unseren regionalen Akzeptanzpartnern einsetzbar. Die automatische Voreinstellung der Region kann von Ihren Mitarbeitern einmalig selbst angepasst und ihrem Einkaufsverhalten entsprechend optimiert werden.

Der Benefits Pass ist ohne Unterbrechung nutzbar, dass Guthaben auf der Karte bleibt nach der Umstellung selbstverständlich erhalten. Ein Austausch des Benefits Pass ist nicht notwendig.

Mehr Informationen zur Umstellung und Wechsel der Einkaufsregion erhalten Sie hier:

Was Sie zum Sachbezug ab 2022 wissen müssen >>