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Änderungen zum 44-Euro-Sachbezug 2020

Der 44-Euro-Sachbezug ist seit 1. Januar 2020 an strengere Vorschriften gekoppelt: Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zählen zum steuerpflichtigen Barlohn und sind zukünftig vom steuerfreien Sachbezug ausgeschlossen. Grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Sachbezüge in Form von Gutscheinen und Geldkarten (Prepaidkarten) gewähren kann – dies ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG.

Was Sie zum 44-Euro-Sachbezug wissen müssen

Mann hält Lampe in der Hand

Gutscheine, Geldkarten und Geschenkkarten

Als Sachbezug zulässig im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze sind Gutscheine, Geldkarten und wiederaufladbare Geschenkkarten, mit denen Mitarbeiter ausschließlich Waren oder Dienstleistungen beziehen können und die einige weitere Kriterien erfüllen.

Dabei ist auch zwischen sogenannten Closed-Loop-, Controlled-Loop und Open-Loop-Modellen zu unterscheiden (siehe Glossar weiter unten): Open-Loop-Karten sind in jedem Fall steuerpflichtig. Bei Closed-Loop- und Controlled-Loop-Lösungen ist die Verwendung der Karten stärker eingegrenzt, deswegen gelten sie als steuerfreier Sachbezug.

Zusätzlichkeitserfordernis beachten

Gutscheine und Geldkarten sollen nur noch dann als steuerfreier Sachbezug gelten, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Anders als noch bis Ende 2019 kann die 44-Euro-Freigrenze also nicht mehr zur Lohnumwandlung genutzt werden.

Welche gesetzlichen Kriterien gelten für Sachbezugskarten?

Benefits Pass von Sodexo

Aufgelistet sind fünf wichtige Kriterien für den Sodexo Benefits Pass als Controlled-Loop-Karte.

  • GERINGER ADMINISTRATIVER AUFWAND

    Durch einmalige Ausgabe der Karten

  • Sie kann nur in Deutschland eingesetzt werden
  • Der Arbeitgeber hat den Anbieter mit der Ausgabe der Sachbezugskarte beauftragt
  • Sie wird im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gewährt – monatlich bis zu 44 Euro und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
  • Sie ermöglicht einzig und allein den Bezug von Waren und Dienstleistungen
  • Sie kann ausschließlich bei Akzeptanzstellen eingelöst werden, mit denen Sodexo eine individuelle gewerbliche Vereinbarung geschlossen hat
  • Geringer administrativer Aufwand durch einmalige Ausgabe der Karten

Der Sodexo Benefits Pass: Sicher und rechtskonform seit 2014

Kletter- und Sicherheitsausrüstung

Sachbezugskarte von Sodexo erfüllt Voraussetzungen

Mit dem Sodexo Benefits Pass bieten wir bereits seit 2014 eine Sachbezugslösung an, die sich genau an den jetzt neugefassten Kriterien orientiert. Gleichwohl haben wir diese Lösung noch einmal begutachten lassen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, die zu den größten Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland zählt, hat in einem ausführlichen Gutachten bestätigt, dass der Sodexo Benefits Pass rechtskonform ist.

Auszug aus dem Gutachten

„Der Sodexo Benefits Pass erfüllt die Voraussetzungen der Gesetzesänderung für lohnsteuerfrei Sachbezüge bis 44 Euro gemäß § 8 Abs. 2 S. 11 EstG. Nach Auslegung des Gesetzgebers fällt der Sodexo Benefits Pass als bestimmte zweckgebundene Geldkarte unter den Sachbezug nach § 8 Abs. 1 S. 2 EstG. […] Die Karte ist auf den Einsatz bei „Unternehmen“ beschränkt, die mit der Sodexo Pass GmbH eine Akzeptanzpartnervereinbarung geschlossen haben und damit als Akzeptanzstelle zum limitierten Akzeptanzpartnernetzwerk (Tankstellen, Dienstleister und Einzelhändler) von Sodexo zählen (controlled loop) – beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland. […] Mit der Karte können ausschließlich Waren und Dienstleistungen bezogen werden.“

Sie wollen sich das gesamte Gutachten anschauen?

GUTACHTEN JETZT HERUNTERLADEN >>

Glossar

Im Zusammenhang mit den Sachbezugskarten und Gutscheinlösungen gibt es Begriffe aus dem Payment-Sektor. Wir geben einen kurzen Überblick über jene Begriffe, die bestehende Kartensysteme in Bezug auf Ihre Akzeptanz näher beschreiben.

Hund liest ein Buch am Schreibtisch

Closed-Loop-Karten: Der Herausgeber und die Einlösestelle sind identisch, beispielsweise der Gutschein eines Blumenladens, einer Metzgerei, eines Kinos etc. Dies können auch aufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel sein. Closed-Loop-Karten berechtigen, Waren oder Dienstleistungen lediglich vom Aussteller des Gutscheins zu beziehen.

Controlled-Loop-Karten: Solche Karten berechtigen dazu, Waren oder Dienstleistungen nicht nur beim Aussteller, sondern bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen zu beziehen. Hierunter zählen etwa Centergutscheine und City-Cards (siehe auch Limited Network und Limited Range). Aber auch Gutschein- oder Prepaidkarten mit vertraglich angeschlossenem Akzeptanznetzwerk in Deutschland fallen hierunter – beispielsweise der Sodexo Benefits Pass.

Open-Loop-Karten: Die herausgegebenen Sachbezugskarten sind Prepaid-Karten, die weltweit im Netz der Kartenorganisationen VISA und MasterCard eingesetzt werden können. Diese sind nach dem Willen der Gesetzesgeber seit dem 1. Januar 2020 ausdrücklich nicht mehr steuerprivilegiert.

Limited Network: Unter Limited Network können Zahlungskarten oder Gutscheine fallen, die nur bei einer Handelskette eingesetzt werden können. Dies sind oftmals City Cards oder Shopping Center Cards. Es liegt ein begrenztes Netz von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung vor.

Limited Range: Unter Limited Range können Zahlungskarten oder Gutscheine fallen, mit denen nur ein sehr begrenztes Waren- oder Dienstleistungsspektrum eingekauft werden können, beispielsweise Tankkarten oder Kantinenkarten.

Der Leitfaden zum Thema Sachbezüge

Sie möchten mehr zum Thema Sachbezüge bzw. Sachleistungen erfahren? Unser kostenloser Leitfaden „Sachbezug als attraktiver Baustein des Gehalts“ gibt Ihnen einen umfassenden Einstieg ins Thema und vermittelt Ihnen:

  • welche Arten von Sachleistungen es gibt,
  • welche aus steuerlicher Sicht besonders interessant sind,
  • welche Sachzuwendungen besonders nützlich sind, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen,
  • welche mit geringen administrativen Aufwänden verbunden sind,
  • was für finanziellen Vorteile Sie mit Sachbezügen realisieren können und
  • welche Einsatzbeispiele für Sachzuwendungen denkbar sind.

ZUM LEITFADEN SACHBEZUG >>

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