Sie kennen das Sprichwort „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“? Experten sind sich einig: Wertschätzung und ein gutes Arbeitsklima motivieren die Angestellten nachhaltig und sorgen für Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jeden Monat zusätzlich zum Gehalt Sachzuwendungen im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze zukommen lassen – unkompliziert und vor allem steuerfrei.
Dies gilt nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, von welchem sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren. So können Ihre Mitarbeiter im Jahr über 528 € (12 x 44 €) zusätzlich erhalten, ohne dass für Sie dabei Lohn- und Sozialabgaben anfallen. Zudem handelt es sich hier um ein HR-Instrument, das garantiert auf das Arbeitgeber-Image einzahlt.
Dank der mehr als 35.000 Akzeptanzstellen ist für jeden Geschmack etwas dabei. Essen, Tanken und Shoppen deutschlandweit